Alle Produkte der Marke GeoTech und GeoTech-Pro sind gemäß den geltenden Normen der Europäischen Union zertifiziert.
Produkte, die unter diese Normen fallen, sind mit dem CE-Zeichen versehen, nachdem sie Kontrollen unterzogen wurden, um ihre Konformität zu gewährleisten.
CE - Conformité Européenne (Europäische Konformität)

Hinter dem CE-Zeichen stehen zahlreiche Normen: Für jede dieser Normen muss das Produkt, wenn eine Prüfung vorgesehen ist, konform sein. Hier ein Beispiel für die gängigsten Normen, die von der Marke GeoTech und GeoTech-Pro verwendet werden:
- Richtlinie 2006/42/EG: Diese Maschinenrichtlinie ist die wichtigste Norm im mechanischen Bereich. Tatsächlich muss alles, was eine Maschine ist, dieser sehr wichtigen Richtlinie entsprechen;
- Richtlinie 2014/35/EU: Niederspannungsrichtlinie. Sie betrifft alle elektrischen Geräte zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und 75 und 1500 V für Gleichstrom;
- Richtlinie 2014/30/EU: Elektromagnetische Richtlinie. Sie dient dazu, zu überprüfen, ob diese Geräte ein angemessenes Maß an elektromagnetischer Verträglichkeit aufweisen;
- Richtlinie 2000/14/EG: legt Geräuschgrenzwerte für Maschinen und Kontrollkriterien für diese fest;
- Verordnung 2014/35/EG: über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, damit die verwendeten Materialien für die Zubereitung von Speisen sicher sind.
- Verordnung 2016/426/EU: über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, wie z. B. Grills und Gasöfen.
Dies sind einige Normen, aber GeoTech und GeoTech-Pro wenden viele weitere für Ihre Sicherheit an.
Es gibt auch die EN-Normen, die sehr strenge Prüfkriterien für Maschinen festlegen, wie z. B. die EN 609-1:2017, die detailliert beschreibt, wie ein Holzspalter beschaffen sein muss. Nicht zu vernachlässigen ist ein wichtiger Aspekt, die Abfallentsorgung.WEEE - Waste Electrical and Electronic Equipment (Elektro- und Elektronikaltgeräte)

Dieses Zeichen, WEEE genannt, Waste Electrical and Electronic Equipment (Elektro- und Elektronikaltgeräte), dient dazu, anzuzeigen, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den unsortierten Hausmüll gegeben werden darf, sondern zu den entsprechenden Sammelstellen gebracht werden muss. Diese Produkte enthalten Metalle in einer Konzentration, die sie bei unsachgemäßer Entsorgung umweltschädlich und bei Wiederverwertung wirtschaftlich vorteilhaft macht. Daher können Sie sie gemäß den Vorschriften und Anweisungen Ihrer Gemeinde kostenlos an den entsprechenden Sammelstellen abgeben. Dies gilt auch für Batterien, Lithium-, Blei-, Alkali- usw. Wenn Sie Zweifel an der Vorgehensweise haben, kontaktieren Sie uns einfach, um die benötigten Informationen zu erhalten